Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat die alte bundesweite Regelung zur Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde in Deutschland eine Grundsteuerreform beschlossen. Zwar besteht eine sog. Bundesregelung, den Ländern steht es jedoch zu eigene Wege zu gehen und Modelle für die Berechnung der Grundsteuerberechnung einzuführen, die den regionalen Besonderheiten gerecht wird. So weichen die Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer teilweise voneinander ab.
Die Mehrzahl der Bundesländer setzt die neue Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell um, das mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde. Im Bereich der sogenannten Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) setzen die meisten Länder das Bundesmodell um. Im Bereich der sogenannten Grundsteuer B (Grundvermögen / Grundstücke) weichen die Länder Saarland und Sachsen lediglich bei der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden hingegen ein eigenes Grundsteuermodell an.
Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.
Beide Bescheide sind keine Zahlungsaufforderungen. Sie sind die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Den Städten und Gemeinden stellt das Finanzamt elektronisch die Daten zur Verfügung, die für die Berechnung der Grundsteuer erforderlich sind.
Anhand der übermittelten Daten ermittelt dann abschließend die Stadt beziehungsweise Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der von der Stadt beziehungsweise Gemeinde festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer, die als Grundsteuerbescheid in der Regel an den beziehungsweise die Eigentümer*innen gesendet wird.
Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.
Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen, bis dahin gelten bestehende Regelungen fort.
Fragen & Antworten
Die jeweiligen Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt kann die Grundsteuer jedoch noch nicht genau berechnet werden.
Anhand der vorliegenden Daten wird unter anderem ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer B in Hamburg ermittelt werden, der für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist. So soll sichergestellt werden, dass sich das Aufkommen bei der neuen Grundsteuer gegenüber dem Aufkommen nach dem alten Verfahren nicht ändert und die neue Grundsteuer fair umgesetzt wird. Der ermittelte neue Hebesatz wird veröffentlicht. Erst dann kann konkret berechnet werden, wie hoch die Grundsteuer im Einzelfall sein wird
Die Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich ab Herbst 2024 versendet. Die Bescheide enthalten auch die Zahlungsaufforderung für die neue Grundsteuer.
Die neue Grundsteuer muss zu bestimmten Terminen ab 2025 bezahlt werden. Der Betrag und die Termine sind im Grundsteuerbescheid zu finden.
